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Was tun, wenn es im Ausland kracht?

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Beim Unfall im Ausland kann es kompliziert werden.

Die Regelungen bei einem Unfall sind auch in der EU unterschiedlich – Polizei sollte immer informiert werden

Die Regelungen bei einem Unfall sind auch in der EU unterschiedlich – Polizei sollte immer informiert werdenGerade im Frühjahr packt die meisten Deutschen die Reiselust. In wenigen Tagen beginnen die Osterferien, und viele Menschen zieht es in dieser Zeit in die Feriengebiete dieser Welt. Nicht selten reisen die Urlauber dann mit dem Auto. Und nicht selten ist das Ziel ein Ort in dem Ausland, wo in diesen Tagen bereits der Frühling Einzug gehalten hat, etwa am Mittelmeer. In diesem Fall ist es natürlich ratsam, sich auf die Verkehrsregeln im Urlaubsland einzustellen. Aber es ist sicher auch keine verschwendete Zeit, einen Blick auf eine Situation zu werfen, die eigentlich niemand erleben möchte: Was passiert, wenn man im Urlaub einen Unfall hat?Im Prinzip liegt man mit den Verhaltensweisen, wie sie in Deutschland gelten, auch im Ausland nicht verkehrt. Aber es gibt auch Unterschiede, die man beachten sollte. Grundsätzlich gilt, dass man sich am Unfallort eine Warnweste überzieht, um für den fließenden Verkehr besser sichtbar zu sein. Das Warnblinklicht gehört eingeschaltet und das Warndreieck in entsprechender Entfernung aufgestellt. Hier allerdings fangen die Unterschiede bereits an. In Großbritannien ist es zwar inzwischen Pflicht, das Warndreieck aufstellen – es ist aber dort eigentlich nicht üblich. Man sollte es trotzdem tun. Die Einbeziehung der Polizei ist auch innerhalb der EU durchaus unterschiedlich geregelt. Bei Bagatellschäden muss nicht immer die Polizei gerufen werden, wenn man sich mit dem Unfallgegner verständigen kann. In Polen, Kroatien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Rumänien allerdings ist es Pflicht, auch bei der kleinsten Karambolage die Polizei hinzuzuziehen. Da man nicht voraussetzen kann, die Sachlage genau zu kennen, ist es also ratsam, generell die Polizei zu informieren.Auf alle Fälle aber benötigt man die Adresse, das Kennzeichen und die Daten der Haftpflichtversicherung des Gegners. In Italien und Frankreich sind diese leicht zu beschaffen, denn sie stehen auf einer Plakette an der Windschutzscheibe eines jeden Fahrzeugs.Vor dem Reiseantritt kann man zuhause einen Europäischen Unfallbericht ausdrucken und ins Handschuhfach legen. Vor Ort wird dort der Hergang des Unfalls eingetragen – und zwar von jedem Beteiligten in dessen jeweiliger Sprache. Die Grüne Versicherungskarte der Kfz-Versicherung gehört ebenfalls ins Auto, denn damit wird nachgewiesen, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.Die eigene Versicherung muss natürlich von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt werden. Am besten ist es, wenn man sich vor Reiseantritt die entsprechende Notfallnummer der Versicherung aufschreibt oder gleich im Mobiltelefon speichert. Eine weitere Möglichkeit ist der Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer, der vom Ausland montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr (deutscher Zeit) unter der Nummer +49 40 300 33 03 00 erreichbar ist. Unter dieser Nummer kann man anhand des gegnerischen Autokennzeichens dessen Versicherungsdaten ermitteln lassen, falls das notwendig ist. Hier kann man sich einen Beauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland nennen lassen, denn jeder Versicherer in der EU ist verpflichtet, Schäden in einem anderen Mitgliedsstaat zu regulieren. Dieser Service gilt übrigens auch in Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz und Island.Wann immer es kracht, gilt das nationale Recht des jeweiligen Landes. Die Schadensregulierungen sind auch in der EU nicht einheitlich geregelt. In manchen Ländern stehen dem Geschädigten zum Beispiel keine Kosten für einen Mietwagen oder Anwalt zu. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist es empfehlenswert, für die Reisezeit eine Kfz-Unfallversicherung für den Urlaub abzuschließen. Automobilclubs bieten diese gerade für ihre Mitglieder günstig an, aber auch auf dem freien Versicherungsmarkt gibt es kostengünstige Policen.

Das gilt es beim Ölwechsel zu beachten
Eine der am häufigsten anfallenden Wartungsarbeiten am Auto ist der Ölwechsel. Wenn man hierbei einige Dinge beachtet, so kann man diese Arbeit auch in eigener Regie vornehmen.

Nach der Entfernung der Motorabdeckung sollte man zunächst die Kappen für den Öltank und den Filter entfernen, ohne diesen jedoch auszubauen. So kann das Öl beim Wechsel schneller abfließen. Danach muss man das Auto mithilfe einer Rampe oder einer Hebebühne anheben, um das Altöl aus der Ölwanne abzulassen. Hierbei ist vor allem aus Umweltschutzgründen wichtig, dass das Altöl komplett in einem Behälter aufgefangen wird, um Verschmutzungen zu vermeiden.

Danach sollte man zunächst die Ablassschraube durch eine neue ersetzen, da sich die Dichtung mit der Zeit abnutzt. Als letzten Schritt vor dem erneuten Füllen mit frischem Öl muss dann noch der Filter ausgetauscht werden. Hierbei sollte man vor allem darauf achten, dass keine Ölspritzer in den Rest des Motorraums gelangen. Sämtliche Utensilien kann man hierbei in einer Werkstatt vor Ort kaufen, wobei man hier bei Unsicherheiten auch eine weitere Beratung einholen kann. So gelingt der Ölwechsel auch in Eigenregie am Ende garantiert. lps/Moe

Auch ein Hund braucht beim Grenzübertritt einen Ausweis

Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten in Urlaubsländern strenge Bestimmungen

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Ein Hund ist oft ein Familienmitglied und kommt mit in den Urlaub. Foto: Rutsch-Stopp/dpp

Wenn die Urlaubszeit vor der Tür steht, zieht es die Menschen in die Ferne. In der Regel fährt die ganze Familie in die Ferien. Zu vielen Familien gehört das Haustier dabei unverzichtbar dazu. Aber kann das Haustier mit in den Urlaub fahren? Ein Problem wird es nicht, wenn man entsprechende Regeln beachtet. Hier geht zum einen um den Transport und bei einem Urlaub im Ausland zum anderen auch um die Bestimmungen im Urlaubsland. Trotz Europäischer Union können diese sehr unterschiedlich sein. Vom nicht EUAusland ganz zu schweigen.

Zum überwiegenden Teil ist der Hund, der mit auf die Reise geht. Und in den meisten Fällen geht es deswegen mit dem Auto in den Urlaub. Wer sich aufmerksam im Straßenverkehr umschaut, kann nicht selten Beispiele sehen, wie Hunde nicht transportiert werden sollten. Da sieht man die Tiere auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank, ohne dass sie irgendeine Sicherung tragen. Ganz abenteuerlich sind kleinere Hunde, die auf der Hutablage mitfahren. Egal, wo ein Hund im Auto sitzt – wenn er nicht vorschriftsmäßig gesichert ist, kann er sich im Fall einer Vollbremsung zu einem Geschoss entwickeln. Er entwickelt dann ein Vielfaches seines Gewichts und wird durch das Auto geschleudert. Dabei wird nicht nur das Tier in Mitleidenschaft gezogen, sondern gefährdet die Passagiere im Auto. Außerdem kann es dabei zu Unfällen kommen, bei denen unschuldige Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Egal, ob Hund, Katze oder Frettchen – die sicherste Variante, ein Haustier im Auto zu befördern, ist die Transportbox. In der Regel ist der Platz einer Box hinter der Rücksitzlehne. Sie sollte zudem quer zur Fahrtrichtung aufgestellt werden. Kleinere Boxen können auch im Fußraum auf der Beifahrerseite transportiert werden.

Nicht jedes Tier lässt sich gern in eine Box sperren. In diesem Fall kann man auf Hundeschutzgitter oder –netze zurückgreifen. Diese werden hinter der Rückbank installiert, sodass das Tier nicht nach vorn kann und bei einer Bremsung vom Gitter aufgefangen wird. Um im Kofferraum genügend Platz für den Hund zu schaffen, sollte man im Urlaub zu einer Dachbox greifen, um dort einen Teil des nötigen Reisegepäcks zu verstauen.

Ist das Tier an das Fahren im Auto gewöhnt sein, dürfte auf diese Weise eine problemlose Reise bevorstehen. Fährt es selten Auto, sollte man im Vorfeld überprüfen, ob das Tier das Autofahren verträgt. Gegebenenfalls kann hier ein Tierarzt helfen, den Stress für das Tier zu verringern.

Es ist ratsam, das Tier erst bei der Ankunft am Ziel zu füttern, um Unwohlsein während der Fahrt auszuschließen. Allerdings muss es ausreichend Wasser bekommen.

Wer ins Ausland fährt, muss sich vor Reisebeginn genau mit den Einreisebestimmungen des Gastlandes vertraut machen. Innerhalb der EU gilt für Hunde, Katzen und Frettchen ein so genannter Heimtierausweise. Diesen kann man beim Tierarzt bekommen. In dem Ausweis, der seit 2004 gilt, sind Rasse, Farbe, alle Impfungen und die Nummer des Mikrochips oder der Tätowierung vermerkt. Ein Mikrochip unter der Haut des Tieres ist für eine Auslandsreise seit dem 3. Juli 2011 nötig, um es zu identifizieren. Vor diesem Stichtag werden auch Tätowierungen akzeptiert. Die Tiere müssen bei einer Auslandsreise eine Impfung gegen Tollwut im Pass stehen haben. Diese muss spätestens drei Wochen vor der Reise verabreicht worden sein. Nur Auffrischungen dürfen kurz vor Reiseantritt gegeben werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass ältere Impfungen schon ausgelaufen sein können. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Auffrischung, sondern um eine Erstimpfung, für die die Drei- Wochen-Frist gilt. Für Großbritannien, Irland, Finnland und Malta gilt zusätzlich noch die Pflicht, eine Behandlung gegen Bandwürmer nachzuweisen. Innerhalb der EU darf man maximal mit fünf Hunden, Katzen oder Frettchen reisen. Für andere Tiere sind die Bestimmungen nicht so streng. Nur bei Sittichen und Papageien muss ein Amtstierarzt eine Gesundheitsbescheinigung ausstellen.

Bei Reisen außerhalb der EU sollte man sich vorher bei der Botschaft nach den Bestimmungen erkundigen.

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Die Regelungen bei einem Unfall sind auch in der EU unterschiedlich – Polizei sollte immer informiert werden