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Rund ums Haus

Vermieter will besichtigen

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Mietwohnungen Busche

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Der Eigentümer bzw. Vermieter einer Mietwohnung darf die Wohnung eines Mieters grundsätzlich nur dann besichtigen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters besteht nicht, auch wenn dies der Vermieter in Schreiben behauptet, mit denen er eine Besichtigung verlangt. Tatsächlich darf er die Wohnung des Mieters ohne dessen Einverständnis nicht betreten und schon gar keinen „Zweitschlüssel für Notfälle“ aufbewahren. Dementsprechend darf eine allgemeine Überprüfung der Wohnung, zum Beispiel zur Feststellung routinemäßiger Instandhaltungsmaßnahmen, allenfalls im Abstand von ein bis zwei Jahren erfolgen und erfordert die vorherige Ankündigung. Darüber hinaus kann der Zutritt zur Wohnung des Mieters nur verlangt werden, wenn dringende Reparaturen auszuführen sind, wenn eine vom Mieter verlangte Mängelbeseitigung vorzunehmen ist oder wenn Heizungsmessgeräte und Wasseruhren abzulesen sind. Anzumelden sind auch Besichtigungen mit Gutachtern, Miet- oder Kaufinteressenten. Ein solches Verlangen ist üblich, wenn die Mietwohnung in Wohneigentum umgewandelt werden soll. Ein begründeter Verdacht für die vertragswidrige Nutzung der Wohnung würde auch reichen. Bei der Vereinbarung von Besichtigungsterminen soll auf die Belange der Mieter Rücksicht genommen werden, insbesondere auf deren Berufstätigkeit. Außerdem soll der Termin nur zu üblichen Zeiten angesetzt werden, also nicht am späten Abend oder frühen Morgen.Termine am Wochenende oder zu Feiertagen können abgelehnt werden. Es gilt als ausreichend, wenn sich der Mieter für Kaufinteressenten einmal pro Woche Zeit nimmt. Sonstige Besichtigungen, etwa zur Vorbereitung von Modernisierungen, sind auf möglichst wenige Termine zu beschränken. lps/Cb

Die Möbelunion sorgt für Kreativität in der Wohnung

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Die Möbelunion hat sich auf ungewöhnliche Einrichtungsideen spezialisiert.

Die Inneneinrichtung ist ein Spiegelbild der Persönlichkeit derer, die in ihr leben. Hier drückt sich die Individualität der Bewohner am stärksten aus. Manche gehen mit dem Wohnraum eher schlicht und nüchtern um, andere lassen gern die Fantasie spielen. Dazu gehören auch die Möbel, mit denen man sich umgibt. Bei der Umsetzung des eigenen Geschmacks hilft die Möbelunion in Burgdorf. Der Betrieb von Tischlermeister Nils Altenkamp hat sich ganz besonders auf ungewöhnliche Einrichtungsideen spezialisiert, die das Innere einer Wohnung unverwechselbar macht und die Individualität der Bewohner zum Ausdruck bringt. Der Weg zu anspruchsvollen Möbeln ist allerdings kein einfacher. Kreativität braucht Zeit, um zu reifen. „Überlegte Zeit ist gute Zeit“, ist Altenkamps Credo. Und so können mehrere Wochen ins Land gehen, bis aus der ersten Idee, den Planungen gemeinsam mit den Kunden ein fertiges Möbel entstanden ist. Dabei fließen mehrere Quellen zu einem Fluss zusammen. „Die meisten Kunden haben bereits Ideen, wie ein Möbel aussehen soll.“ Altenkamp bezieht dann noch den Ort mit ein, an dem das Möbel stehen soll, um daraus seine Inspirationen zu ziehen. Die Werkstatt in der Straße Im Felde steht nicht nur bei Solitärmöbeln bereit, sondern auch für Gesamtlösungen. Ein kleines Team wie bei den Burgdorfern hat nicht nur den Vorteil, dass die Produkte in bezahlbarem Rahmen bleiben. Über den gesamten Prozess hinweg, von der Beratung bis hin zur Montage, hat der Kunde immer denselben Ansprechpartner. Und auf eventuell auftretende Unwägbarkeiten kann Nils Altenkamp viel flexibler reagieren. Die Tischlerei kümmert sich aber auch um die Instandhaltung von Fenstern und Türen, die Überarbeitung von Treppenstufen und vieles mehr. Die Tischlerei Möbelunion möchte gern ihr Team verstärken und sucht daher einen Gesellen und einen Auszubildenden.

Möbelunion
Tischlerei Altenkamp
Im Felde 33
31303 Burgdorf
Telefon (0 51 36) 970 16 04


Schlüsseldienst

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Schlüssel nicht verbummeln Busche

Wer sich ausgesperrt hat, befindet sich meistens in einer prekären Lage. Viele sind sogar auf einen Schlüsseldienst angewiesen. Es ist leicht, an einen unseriösen Dienst zu geraten, der die Notsituation ausnutzt und die Kundschaft mit überzogenen Forderungen konfrontiert. Bei den Verbraucherzentralen gehen häufig Beschwerden zu diesem Thema ein. Sie bewerten Rechnungsbeträge von erheblich mehr als 100 Euro für eine einfache Öffnung einer zugefallenen Tür während der normalen Geschäftszeiten als unangemessen hoch. Vorsicht sei beim Austausch des Schließzylinders geboten. Eine solche Maßnahme sei eher selten erforderlich, aber in der Hälfte der monierten Fälle ausgeführt worden. Unnötige Arbeiten verursachen zusätzliche und oft auch wieder überhöhte Kosten. Die Ermittlung des angemessenen Preises sei für Verbraucher schwierig, so die Verbraucherschützer. Gesetzlich sei der Verbraucher gemäß Paragraph 632 Abs. 2 BGB verpflichtet, die marktübliche Vergütung zu bezahlen. Die Rechtsprechung gehe bei einer gewöhnlichen Türöffnung von einer Vergütung von 100 Euro plus Anfahrt und Nebenkosten aus. Ob Wucher vorliegt, kann jedoch nur bei Würdigung der Gesamtumstände im Einzelfall beurteilt werden. Die Verbraucherzentrale Berlin hat hierzu ein Musterschreiben mit Rechtsprechungsübersicht erstellt. Liegt eine Gefahr wie Brand, Explosion, Rohrbruch, Überschwemmung vor, die nicht anders beseitigt werden kann, wenden Rettungsdienste radikale Maßnahmen wie das Aufbrechen von Türen an. Wenn man solche Situationen vermeiden will, bleibt die Möglichkeit, Verwandten, Freunden oder Nachbarn einen Schlüssel für Notfälle zu hinterlassen. Außerdem sollte eine Kontakttelefonnummer (Mobil) für Feuerwehr oder Polizei sichtbar zum Beispiel am Klingelbrett oder am Briefkasten angebracht werden. lbs/Cb

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