Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden
Mobiltelefon, Laptop oder Bürostuhl – an den Kosten für Arbeitsmittel können Beschäftigte das Finanzamt beteiligen. Wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht ersetzt, lassen sich die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsmittel in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer oder...