Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

 

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Steuerberatung und Rechtshilfe

Steueränderungen 2018 – was der Steuerzahler wissen muss

Steueränderungen 2018 – was der Steuerzahler wissen muss Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Neues Jahr, neue Regelungen.

##topicTitle##

Am Ende eines jeden Jahres stellt sich der Steuerzahler die Frage, ob er sich auf Steueränderungen und Neuregelungen für das kommende Jahr einstellen muss. „Zum Ende der 18. Legislaturperiode ist der Steuergesetzgeber nochmal so richtig in Fahrt gekommen und hat eine Vielzahl von Neuerungen auf den Weg gebracht. Hier gilt es für Steuerpflichtige einiges zu beachten.“, so die Steuerberaterkammer Niedersachsen.Erhöhung von Freibeträgen und KindergeldWie bereits für das Jahr 2017 werden auch 2018 einige Freibeträge angehoben: Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 36 Euro auf 2.394 Euro pro Elternteil und der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro.Zudem steigt das Kindergeld im kommenden Jahr je Kind und Monat um 2 Euro. Damit verbunden ist auch eine Tarifanpassung der Einkommensteuer. Hierbei werden die Grenzen der Tarifzonen um 1,65 Prozent angehoben, sodass der nächsthöhere Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen greift. Da der deutsche Einkommensteuertarif progressiv steigt, berücksichtigt der Gesetzgeber mit dieser Anpassung Preiserhöhungen und wirkt der sogenannten kalten Progression entgegen.Anpassungen für UnternehmerFür Unternehmer bringt das neue Jahr ebenfalls Veränderungen mit sich. Ab dem 1. Januar 2018 können sie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die sie im neuen Jahr anschaffen, bis zu einer Grenze von 800 Euro sofort steuerlich geltend machen. Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich beispielsweise um Kleinmöbel, Bürocontainer, Telefone oder Papierkörbe. Die Unternehmer müssen diese in einem Verzeichnis erfassen. Die Grenze, ab der geringwertige Wirtschaftsgüter in dieses Verzeichnis aufzunehmen sind, passt der Gesetzgeber ebenfalls von 150 Euro auf 250 Euro an. Damit können Unternehmer ab 1. Januar 2018 alle geringwertigen Wirtschaftsgüter unter 250 Euro sofort und ohne gesondertes Verzeichnis abschreiben.Kassennachschau: Unangemeldete PrüfungenDie Einführung eines neuen Paragrafen in der Abgabenordnung (§ 146b AO) ermöglicht die sogenannte Kassennachschau als neues Instrument der Steuerkontrolle. Hierbei kontrolliert ein Prüfer der Finanzverwaltung ohne vorherige Ankündigung die ordnungsmäßige Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme oder offenen Ladenkassen. Der Steuerpflichtige muss dem Prüfer den Zugang zum entsprechenden Kassensystem gewähren und die Auswertung der erfassten Daten gewährleisten. Bei Unregelmäßigkeiten kann der Prüfer auch zu einer regulären Außenprüfung, die Gesamtüberprüfung der steuerlich relevanten Sachverhalte eines Steuerpflichtigen, übergehen.FazitEin Steuerberater hat den Überblick über derartige Neuerungen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, frühzeitig den Rat eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Orientierungshilfe bei der Suche nach einem Berater gibt der Steuerberater-Suchdienst auf der Website der Steuerberaterkammer Niedersachsen unter www.stbk-niedersachsen.de. Quelle: Steuerberaterkammer Niedersachsen

Vorsteuerabzug: Notwendige Angaben

Steueränderungen 2018 – was der Steuerzahler wissen muss-2
Vorsteuerabzugsberechtigt: Der Augenoptiker bei einem Einkaufsgespräch. Foto: Opti München

Unternehmer können in der Regel die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Durch den Vorsteuerabzug soll nur der Endverbraucher belastet werden, unabhängig von der Anzahl der zwischengeschalteten Unternehmer. Um den Vorsteuerabzug vornehmen zu können, soll der Unternehmer steuerpflichtige Ausgangsumsätze getätigt haben und jeweils eine ordnungsgemäße Rechnung besitzen.

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung soll bestimmte Pflichtangaben enthalten. Unter anderem hat die Rechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Erwerbers bzw. Empfängers der Leistung zu enthalten. Bis zur höchstgerichtlichen Klärung der Frage der Anschrift sollten Vorsteuerabzugsberechtigte prüfen, ob der Rechnungsaussteller unter seiner Anschrift tatsächlich geschäftlich tätig ist bzw. seine Betriebsstätte unterhält. Das Finanzamt könnte den Vorsteuerabzug im ungünstigen Fall versagen. lps/Cb

Vorschüsse und Auslagen: Berechnung gemäß StBVV

Steueränderungen 2018 – was der Steuerzahler wissen muss-3
Eine Mitarbeiterin in der Steuerkanzlei muss sich mit der Steuerberatervergütungsverordnung auskennen. 
Foto: Busche

Steuerberaterinnen und Steuerberater dürfen von ihrer Mandantschaft für bereits entstandene und für die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen Vorschüsse gemäß Paragraph 8 StBVV (Steuerberater-
vergütungsverordnung) verlangen. Vorschüsse sind insbesondere dann Sicherungsmittel für die Steuerberater, wenn die Entwicklung der finanziellen Situation von Mandanten die Forderung notwendig macht.

Eine besondere schriftliche Form ist hierfür nicht erforderlich. Werden die eingeforderten Vorschüsse nicht gezahlt, dürfen die Steuerberater ihre Tätigkeiten bis zur Erbringung des angeforderten Vorschusses ruhen lassen. Gemäß Paragraph 670 BGB besteht im Rahmen eines Auftrags bzw. Geschäftsbesorgungsvertrages ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die im Rahmen der Ausführung des Auftrages entstehen. Der Beauftragte kann die Aufwendungen „den Umständen nach für erforderlich“ halten. Der Auslagenersatz ist in den Paragraphen 3 und 15 bis 20 StBVV geregelt.

Der Vergütung ist die auf die Tätigkeit entfallende Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Es besteht Anspruch auf den Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienste zu zahlenden Entgelte. Anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten wird üblicherweise ein Pauschsatz gefordert. Dieser beträgt 20 Prozent der Gebühr pro einzelne Angelegenheit, maximal jedoch 20 Euro.

Weiterhin gibt es eine Dokumentenpauschale für Ablichtungen und für die Überlassung elektronischer Dokumente. Faxe stehen Ablichtungen gleich. Für Besprechungen mit Behörden oder mit Dritten in Steuersachen erhält der Steuerberater eine Gebühr, nicht jedoch für Nachfragen seitens der Behörde. Das Einverständnis der Mandantschaft soll vorliegen. lps/Cb

Unfallkosten: Fallweise absetzbar

Steueränderungen 2018 – was der Steuerzahler wissen muss-4
Unfallkosten sind fallweise absetzbar. 
Foto: Busche

Witterungsbedingte Verkehrsunfälle ereignen sich im Winter und Frühjahr häufiger. Auch wenn sich daraus nur Blechschäden ergeben, sind die Reparaturkosten oft hoch. Befindet sich der Fahrer oder die Fahrerin zum Zeitpunkt des Unfalls auf einer beruflich bedingten Fahrt, werden einige Ausgaben vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt.

Erfüllt ist diese Voraussetzung etwa auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte. Gleiches gilt für Heimfahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung oder dienstlich begründeten Reisen sowie für Schäden, die während der Arbeitszeit an einem geparkten Fahrzeug entstehen. Das Finanzamt berücksichtigt nicht nur die Werkstattrechnung. Zu den außergewöhnlichen Aufwendungen zählen auch Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsbeistand oder Gerichtskosten. Diese haben steuermindernde Wirkung. Berücksichtigt werden weiterhin Abschleppkosten und Selbstbeteiligungen der Kaskoversicherung.

Kam es zu Verletzungen oder anderen gesundheitlichen Schädigungen, können Ausgaben für Ärzte, Klinikaufenthalte, ambulante und stationäre Reha- Maßnahmen, Physio- bzw. Ergotherapie als Werbungskosten abgesetzt werden. Gegnerische Reparaturkosten können ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Oft ist es für Unfallverursacher jedoch vorteilhaft, den gegnerischen Schaden aus eigener Tasche zu begleichen, um eine schlechtere Einstufung bei der eigenen Versicherung zu vermeiden. lps/Cb

##publishingDate##

##topicTitle##