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Der Eigentümer bzw. Vermieter einer Mietwohnung darf die Wohnung eines Mieters grundsätzlich nur dann besichtigen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters besteht nicht, auch wenn dies der Vermieter in Schreiben behauptet, mit denen er eine Besichtigung verlangt. Tatsächlich darf er die...