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Rund ums Haus

Mieter in Hannover aufgepasst: Rechte beim Auszug aus der Mietwohnung

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Beim Auszug aus der Mietwohnung gibt es bezüglich der selbst vorgenommenen Ein- und Umbauten einiges zu beachten. Foto: Busche

Glastüren liegen im Trend

Mieterinnen und Mieter investieren häufig hohe Beträge in die Verschönerung ihrer Wohnung. Was wird dann aus den Ein- und Umbauten beim Auszug aus der Mietwohnung?Mieter sind dazu berechtigt, die von ihnen vorgenommenen Einbauten und Einrichtungen abzubauen, was der Vermieter grundsätzlich zu dulden hat. Einrichtungen sind beispielsweise Teppichauslegeware, Wandschränke und Hochbetten. Gesetzlich nicht geregelt ist andererseits, was mit den sonstigen Ein- und Umbauten zu geschehen hat, insbesondere mit solchen, die die Substanz des Gebäudes verändert haben.In diesen Fällen ist zunächst zu ermitteln, ob Vereinbarungen zwischen den Parteien über nachträgliche Einbauten existieren und welche Auswirkungen sie haben können. Eine solche Vereinbarung kann festlegen, ob die Wohnung auch im veränderten Zustand übergeben werden kann, gegebenenfalls unter Zahlung einer Entschädigung, oder ob der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen ist.

Einbauten der Mieter dürfen nach Beendigung des Mietverhältnisses abgebaut werden

Eine Rückbauverpflichtung besteht etwa dann, wenn die Ein- oder Umbauten nicht fachgerecht ausgeführt wurden und entsprechende Mängel vorhanden sind. Fachgerechte bauliche Maßnahmen sind nur dann grundsätzlich zu beseitigen, wenn sie ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters erfolgten.

Ein Beharren des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann dann unzulässig sein, wenn der Rückbau wirtschaftlich unsinnig ist und dem Vermieter dadurch keine sonstigen Nachteile entstehen.

Das gilt zum Beispiel für den Einbau einer Dusche, der sich eher wertsteigernd auswirkt oder von anderen genehmigten Badumbauten, Fliesen im Bad oder Parkett in den Wohnräumen. Bezüglich der Ausführung von Schönheitsreparaturen gilt, was im Mietvertrag vereinbart wurde. lps/Cb

Glastüren liegen im Trend

Beim Einbau gilt es einige Besonderheiten zu beachten

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Glastüren können auch dekorativ wirken. 
Foto:Pixabay/ZaiaSerramenti

Einer der großen Trends in der Inneneinrichtung setzt in den letzten Jahren vermehrt auf die Verwendung von Glaselementen im Wohnbereich. Eine der ästhetisch ansprechendsten Verwendungsmöglichkeiten stellt hierbei der Einbau von Glastüren dar. Beim Kauf und dem Einbau einer Glastür stellen sich jedoch gegenüber einer normalen Tür einige Fragen. Beim Kauf sollte man zunächst auf die Qualität der Materialien achten. Das meint nicht nur die Qualität des verwendeten Sicherheitsglases, welches gegen Glasbruch im Alltag schützt, sondern auch die der Türbeschläge. 

Die Scharniere müssen hierbei nicht nur die Tür sicher in der Zarge verankern, sondern auch die Glastür fest fixieren, da es besonders bei günstigen Modellen sonst auch zu einem Verrutschen der Tür im Rahmen kommen kann. Weiterhin muss die Türzarge auch mit einem sogenannten Dämmprofil abgedichtet werden, das vor allem dafür sorgt, dass auch bei einem kräftigen Zustoßen der Tür kein Unglück geschieht. Da der Einbau selbst sich vor allem aufgrund des hohen Gewichtes der Glastür alleine schwierig gestaltet, kann man sich beim eigenhändigen Einbau auf jeden Fall einen Helfer besorgen oder aber bei der Kaufberatung im Fachhandel vor Ort nach einem Einbauservice fragen. So gelingt das stilsichere Einbinden von Glastüren in der Wohnung garantiert. lps/Moe

Bauen mit Holz

Das Naturmaterial ist vielseitig einsetzbar

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Das Raumklima in Holzhäusern ist sehr angenehem. Foto: Holzabsatzfonds

Holz ist ein seit Jahrtausenden beliebtes Baumaterial. Holz bietet verschiedene Vorteile. Es ist leicht zu transportieren und verarbeiten und weist eine positive CO2-Bilanz auf. Holzhäuser sorgen für ein angenehmes Raumklima. Mit Holz lassen sich die unterschiedlichsten Wohnkonzepte umsetzen. Bei der Fertigbauweise kann Holz unterschiedlich eingesetzt werden.

Ein Holzrahmen bildet die Grundkonstruktion und andere Materialien werden zur Füllung der Rahmenfelder verwendet. Alternativ kann das Gebäude aus Massivholz gefertigt sein. Das bedeutet zwar mehr Aufwand, bietet aber einen besseren Schallschutz. Beim Holzrahmenbau überzeugen leichtes Gewicht und einfaches Zusammensetzen der Einzelteile auf der Baustelle. Besonders beachten müssen Bauherren Fragen der Dämmung und der Absicherung von Holzteilen in der Außenhülle gegen Witterungseinflüsse. Wer sich für ein Holzhaus entscheidet, möchte die Vorzüge in vollem Umfang ausschöpfen.

Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und weniger umfängliche bauaufsichtliche Prüfung bringen aber auch eine höhere Eigenverantwortung für Bauherren und Architekten. Auch ein Holzhaus hat den Bauvorschriften zu entsprechen. Das Qualitätszeichen Holzhausbau hilft, diese Normen einzuhalten. Es wird von der Qualitätsgemeinschaft Holzbau und Ausbau an Hersteller von Holzhäusern verliehen, die die Qualitäts- und Prüfbestimmungen erfüllen. Das Holzbauunternehmen verpflichtet sich zur Qualitätsüberwachung. Gesicherte Qualität zahlt sich nicht nur für die Langlebigkeit des Hauses, sondern auch für die Finanzierung des Objektes und für Versicherungen aus. lps/Cb

Sommerputz im Eigenheim

Fachleute wissen, wie es geht

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Selbst machen oder machen lassen? 
Foto:Dyson

Putzen gehört seit jeher nicht zu den beliebtesten Tätigkeiten, die ständig in einem Haushalt anfallen. Es gibt aber eine einfache Lösung: Man holt sich professionelle Hilfe. Dazu braucht man nicht den Schwarzarbeiter zu suchen und sich damit möglicherweise den Zoll ins Haus zu holen, sondern kann auch als Privatperson einen Reinigungsvertrag mit einer Reinigungsfirma schließen. Sei es zum großen Frühjahrs-, Sommer- oder Herbstputz, nach staubigen Umbauarbeiten und Renovierungen: Profis bieten Gewähr für eine gründliche Reinigung, was auch für Allergiker eine Verbesserung ihres Alltags bedeuten kann. Die Bandbreite der Reinigungsarbeiten ist groß. Sie reicht von Standardarbeiten wie Putzen von Fenstern und anderen Glasflächen, Fliesen- und Parkettreinigung bis zur Terrassen- und Balkonsäuberung, Reinigung von Grünpflanzen und Beseitigung von Pilz- und Schädlingsbefall. Außenanlagen, Fassaden, Dächer und Schwimmbäder, Glasflächen, Fußböden sind die klassischen Einsatzorte für professionelle Reiniger. Als haushaltsnahe Dienstleitungen lassen sich die Kosten der Reinigung auch steuerlich berücksichtigen. Entscheidend ist: Die Zahlungen müssen unbar erfolgen. lps/Cb