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Gesund wohnen

Neubauten brauchen ein Lüftungskonzept

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In Bestandsgebäuden bieten sich oft dezentrale Lüftungssysteme an, ihre Lüftungsgitter sind unauffällig. Fotos (2): Initiative Wärme+/dpa-tmn

Frischluftzufuhr: Moderne Architektur plant Automatikfenster und Lüftungsanlagen häufig gleich mit ein

Von Katja Fischer Zum Lüften einfach morgens und abends die Fenster öffnen – das war einmal. Heute entscheidet ein Lüftungskonzept darüber, wie der Luftaustausch im Haus vonstattengehen muss. „In Neubauten ist laut DIN-Verordnung 1946-6 ein Lüftungskonzept vorgeschrieben“, erklärt Peter Paul Thoma, Geschäftsführer des Bundesverbands für Wohnungslüftung in Frankfurt. Auch nach einer Modernisierung ist es unter Umständen notwendig – nämlich wenn im Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der Fensterfläche ausgetauscht oder im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird.Gebäudehülle hält vollständig dichtWeil in modernen wärmegedämmten Häusern die Gebäudehülle so dicht ist, dass wenig bis keine Luft durch Fugen und Ritzen ins Innere gelangen kann, muss nachgeholfen werden. „Entweder durch häufiges manuelles Lüften rund um die Uhr oder durch technische Maßnahmen, die für einen ständigen Luftaustausch sorgen“, erläutert Thoma. In hochwärmegedämmten Gebäuden und damit in quasi allen Gebäuden, die nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) entstehen, muss aus hygienischen und bauphysikalischen Gründen etwa alle zwei Stunden ein Luftaustausch erfolgen.Das ist ein Problem: In einem Vier-Personen-Haushalt fallen täglich bis zu elf Liter Wasser in der Raumluft an. Würden sie über längere Zeit im Inneren bleiben, droht Schimmelbildung. Alle zwei Stunden für fünf Minuten die Fenster zu öffnen, wäre den Bewohnern jedoch nicht zuzumuten. „Die Lösung ist eine Wohnraumlüftung, die kontinuierlich den Abtransport feuchter Luft sichert“, sagt Thoma. „Wichtig ist, dass das nutzerunabhängig, also auch bei Abwesenheit der Bewohner geschieht.“

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In Bestandsgebäuden bieten sich oft dezentrale Lüftungssysteme an, ihre Lüftungsgitter sind unauffällig.

Bauherren sind gut beraten, die Lüftungsanlage schon bei der Planung des Neubaus zu berücksichtigen, denn dann sind die Montagekosten wesentlich geringer als bei einer Nachrüstung. Denn die Lüftungsrohre werden schon im Rohbau in den Estrich oder Beton verlegt.


Lüftungskonzepte für moderne Gebäude

Aber nicht jeder braucht eine Lüftungsanlage. Ob sie im konkreten Fall sinnvoll und notwendig ist, finden Architekten, Energieberater oder Fachplaner mit dem sogenannten Blower-Door-Test zur Ermittlung der Luftdichtigkeit des Gebäudes heraus. So wird klar, wie viel Luft durch Infiltration ins Gebäude gelangt. „Je stärker das Haus gedämmt ist, umso geringer ist der Wert“, erklärt Thoma.

Je nach Ergebnis der Berechnungen erarbeiten die Fachleute ein Lüftungskonzept für das Gebäude. Es enthält Vorschläge, mit welcher Lüftungstechnik die Bewohner be- und entlüften sollten, um die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten.

Mitunter reichen schon einfache Einbauten wie Fensterfalzlüfter, um genügend frische Luft hineinzubringen. „Sie werden in die Gummilippen der Fenster eingesetzt und lassen die Außenluft in die Zimmer“, erläutert der Lüftungsexperte. Allerdings ist der Luftaustausch hier abhängig vom Wetter: An ruhigen, warmen Tagen passiert wenig. Bei starkem Wind strömt die Luft auch mal so schnell herein, dass sie ein pfeifendes Geräusch an den Fenstern erzeugen kann.

„Außerdem wird in der kalten Jahreszeit die mit wertvoller Energie erzeugte Wärme auf diese Weise ständig heruntergekühlt“, gibt Günther Mertz, Geschäftsführer des Fachverbandes Gebäude-Klima, zu bedenken. Er rät daher zu Lüftungsanlagen, die ständig die Raumluft abführen und frische Außenluft hineinlassen.

Effzient sind Anlagen mit Wärmetauscher

„Die energieeffizienteste Lösung sind Lüftungsanlagen mit Wärmetauscher“, sagt Mertz. Sie können 80 bis 90 Prozent der Wärme aus der Abluft gewinnen und wieder ins Gebäude führen. Damit lassen sich Heizkosten deutlich senken. Und so funktionieren sie: Die Geräte saugen Außenluft an, filtern und erwärmen sie und führen sie nach innen. Gleichzeitig wird die verbrauchte Luft über Rohrleitungen nach außen geführt. Dabei wird ihr Wärme entzogen und der einströmenden Luft hinzugefügt. Mithilfe von Filtern lassen sich Schadstoffe und Pollen entfernen.

„Damit wird die Luft insgesamt frischer und gesünder, denn auch frei werdende Chemikalien aus Möbeln, Teppichen, Farben, Tabakrauch, Putz- und Reinigungsmitteln bleiben nicht lange im Innern des Hauses“, erklärt Michael Conradi von der Branchen-Initiative Wärme+ in Berlin. „Und Wärmeverluste, wie sie die klassische Fensterlüftung mit sich bringt, gibt es quasi nicht.“

Fachmännisch installierte Anlagen funktionieren unauffällig und geräuschlos. Sie erzeugen keine Zugluft, weil der Luftaustausch in geschlossenen Systemen vonstattengeht. „Die Betreiber müssen auch nicht befürchten, dass ständig kalte Luft in die Zimmer strömt“, stellt Thoma klar. „Lüftungsanlagen sind keine Klimaanlagen, sie kühlen die Luft nicht herunter.“

Für Neubauten sind zentral gesteuerte Anlagen empfehlenswert, die die Luft im ganzen Haus austauschen. „Sie führen der gesamten Wohnung kontinuierlich die benötigte frische, saubere Luft zu und die verbrauchte, belastete Luft ab“, erklärt Conradi. In bestehenden Gebäuden seien sie aber oft aus bautechnischen Gründen nicht einsetzbar. „Dort bieten sich dezentrale Lüftungssysteme an.“ Einzelne Räume wie Bad, Schlafzimmer oder Küche, in denen besonders viel Feuchtigkeit entsteht, werden damit geregelt belüftet. Die Geräte lassen sich in den meisten Fällen gut integrieren und finden auch Platz in abgehängten Decken oder in Küchenzeilen. Lüftungsanlagen sind im Betrieb verhältnismäßig wartungsarm. „Sie enthalten zwei Filter, einen gröberen und einen feinen“, sagt Mertz. „Die kann der Betreiber selbst austauschen, wenn sie verschmutzt sind.“ Ansonsten empfiehlt es sich, die Anlage alle zehn Jahre vom Fachmann reinigen zu lassen.

Ökologisch ist nicht frei von Schadstoffen

Als ökologisch gekennzeichnete Baumaterialien sind nicht zwangsläufig auch schadstoffarm. Selbst natürliche organische Lösemittel können Terpengemische enthalten, die Haut und Schleimhäute reizen und allergische Reaktionen zur Folge haben. Denn auch diese Stoffe dünsten aus und können die Raumluft belasten. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Der TÜV rät, immer die Herstellerhinweise zu beachten. Darin werden Erläuterungen zu Handhabung, Verarbeitung und Lagerung der Materialien gegeben. Betroffen sein können Baustoffe, Tapeten, Bodenbeläge, aber auch Möbel sowie Reinigungs- und Pflegemittel. dpa/tmn

Freunde und Angehörige richtig absichern

Helfer beim Hausbau sollten gegen Unfallrisiken ausreichend versichert sein

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Wer sich bei Hausbau und Renovierung helfen lässt, sollte über die Risiken Bescheid wissen. 
Foto: iStockphoto/ Katarzyna Bialasiewicz

Ein Hausbau verschlingt viel Geld. Damit es etwas günstiger wird, setzen viele Bauherren auf Unterstützung von privaten Helfern. Wichtig für den Bauherren: Er muss auch für ausreichenden Versicherungsschutz seiner Helfer sorgen, denn ein Unfall ist schnell passiert. „Private Bauherren müssen sich einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator an ihre Seite holen“, sagt Rechtsanwalt Florian Krause-Allenstein, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

Oft sind es Architekten, die den Service rund um Sicherheit und Gesundheit am Bau mit anbieten. Aber auch, wenn der Bauherr die sogenannte Verkehrssicherungspflicht seinem Architekten oder Bauunternehmer überträgt, hat er weiterhin eine Überwachungspflicht. „Kommt es etwa zu Sicherheitsrisiken auch im Hinblick auf den Arbeitsschutz, dann muss der Bauherr eingreifen“, erklärt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin. Unterlässt er dies, dann haftet er. Daher ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Der Bauherr selbst hat seine privaten Helfer bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden, und zwar bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau). „Das gilt unabhängig davon, ob die Helfer kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden“, erläutert Eva Neumann von Haus & Grund Deutschland. Das heißt: Der Bauherr muss innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeiten seine Baustelle und die Zahl seiner Helfer der BG Bau melden. „Das geht sehr einfach im Online-Verfahren“, so Neumann.

Auch einmalige Hilfsarbeiten, zum Beispiel Unterstützung an einem Samstag, müssen angezeigt werden, erklärt Becker. „Denn auch bei einer einmaligen Hilfe kann es zu Unfällen kommen, die für den Betroffenen möglicherweise langwierige gesundheitliche Folgen haben“, sagt er. Ein Unfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Anders ist es bei Freunden oder Verwandten, die Gefälligkeitsleistungen erbringen. Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt zum Beispiel für den Vater des Bauherrn, der im Nachbarhaus wohnt und am Samstag zwei Stunden beim Abladen von Materialien hilft. Im Zweifelsfall hilft die BG Bau bei der Abgrenzung.

Gesetzlich nicht versicherte Bauhelfer können durch eine private Unfallversicherung geschützt werden. „Der Bauherr selbst sowie sein Ehe- oder Lebenspartner haben keinen gesetzlichen Versicherungsschutz durch die BG Bau“, erklärt Krause-Allenstein. Sie können sich aber freiwillig bei der BG Bau versichern. dpa/tmn

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