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Finanzielle Absicherung für Familienangehörige

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Stirbt der Ehepartner, ändert sich für die meisten die finanzielle Situation. Eine Hinterbliebenenrente unterstützt die Betroffenen. AXA

Gegen die Einsamkeit

Renten auch für eingetragene Lebenspartner

Der Schmerz und die Trauer sind unermesslich, wenn ein geliebter Mensch stirbt – hinzu kommen oftmals aber noch finanzielle Sorgen: Wie soll man ohne das Gehalt des Partners künftig über die Runden kommen, die Miete zahlen oder gar die Raten für das Haus bedienen?

Besonders schwierig ist das, wenn man nicht nur für sich allein, sondern auch noch für gemeinsame Kinder sorgen muss. Grundsätzlich gilt: Sofern das eigene Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, steht Menschen, deren Ehepartner gestorben ist, eine Hinterbliebenenrente zu.

Dafür muss der Verstorbene allerdings mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das gilt übrigens gleichermaßen für gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartnerschaften. In diesem Sinne waren sie also bereits vor der neuen Gesetzgebung mit „traditionellen“ Ehegemeinschaften gleichgestellt. Wichtig zu wissen: Der Anspruch für Hinterbliebene besteht allerdings nur dann, wenn man sich zuvor nicht auf ein sogenanntes Rentensplitting geeinigt hat! Kinder eines Verstorbenen können, sofern sie minderjährig sind oder sich in Ausbildung befinden, Halbwaisenrente beziehen. Dies gilt sowohl für leibliche als auch für Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes Teil der Hausgemeinschaft waren. Weitere Informationen erhält man bei der lokalen Niederlassung der Deutschen Rentenversicherung.

lps/Jk. Stirbt der Ehepartner, ändert sich für die meisten die finanzielle Situation – eine Hinterbliebenenrente unterstützt die Betroffenen. lps/Jk

Gegen die Einsamkeit

Wie Hinterbliebene den Alltag neu gestalten können

Finanzielle Absicherung für Familienangehörige-2
Wer Zeit mit lieben Menschen verbringt, kann Gefühle von Einsamkeit besser überwinden. AXA

Wenn der Partner stirbt, bedeutet das für den oder die „Zurückgelassene“, dass der gemeinsame Alltag, wie man ihn bisher hatte, nicht mehr vorhanden ist. Das fängt mit dem gemeinsamen Frühstück an und hört bei abendlichen Ritualen, wie dem gleichzeitigen Zähneputzen, auf. Insbesondere Wochenenden sind hart, denn während sich Berufstätige unter der Woche noch mit Arbeit „ablenken“ können, fällt dann vielen die Decke auf den Kopf.

Die Stunden, die man einst miteinander verbrachte, sind nun einsam und ziehen sich unendlich langsam dahin. Auch Feste und Feiertage erinnern viele schmerzlich daran, dass sie allein sind. Experten raten, dass man nach und nach versuchen sollte, eigene Rituale zu entwickeln. Grundsätzlich sei es ok, Einladungen abzusagen, wenn einem so gar nicht der Sinn nach Feiern und Fröhlichkeit steht, doch sei es wichtig, dass man dennoch aktiv werde und etwas unternehme. Manchen Betroffenen sei beispielsweise geholfen, wenn der Ablauf von Familienfeierlichkeiten verändert würde, weil sie dann weniger an die schmerzhafte Lücke erinnert würden: Anstatt einen Familiengeburtstag traditionell zuhause zu feiern, kann man beispielsweise zu einem Picknick im Park laden oder ins Restaurant gehen.

Anderen hilft es, wenn sie am Wochenende bewusst eine Aktivität mit einer lieben Person einplanen, etwa eine Radtour oder einen Spaziergang. Dabei sollte es den Betroffenen überlassen bleiben, ob sie bei solchen Ausflügen über den Partner oder die Partnerin sprechen wollen.

Mitunter ist es aber angenehm, sich mit Menschen zu umgeben, die man vorher nicht kannte und die daher unvoreingenommen agieren. Hierfür kann man sich unter anderem einem Lauftreff anschließen oder ehrenamtlich aktiv werden. lps/Jk