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Was tun, wenn es im Ausland kracht?

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Beim Unfall im Ausland kann es kompliziert werden. Die Polizei sollte immer hinzugezogen werden. Fotos: ADAC/dpp

Die Regelungen bei einem Unfall sind auch in der EU unterschiedlich – Polizei sollte immer informiert werden

Gerade im Frühjahr packt die meisten Deutschen die Reiselust. In wenigen Tagen beginnen die Osterferien, und viele Menschen zieht es in dieser Zeit in die Feriengebiete dieser Welt. Nicht selten reisen die Urlauber dann mit dem Auto. Und nicht selten ist das Ziel ein Ort in dem Ausland, wo in diesen Tagen bereits der Frühling Einzug gehalten hat, etwa am Mittelmeer. In diesem Fall ist es natürlich ratsam, sich auf die Verkehrsregeln im Urlaubsland einzustellen. Aber es ist sicher auch keine verschwendete Zeit, einen Blick auf eine Situation zu werfen, die eigentlich niemand erleben möchte: Was passiert, wenn man im Urlaub einen Unfall hat?Im Prinzip liegt man mit den Verhaltensweisen, wie sie in Deutschland gelten, auch im Ausland nicht verkehrt. Aber es gibt auch Unterschiede, die man beachten sollte.Grundsätzlich gilt, dass man sich am Unfallort eine Warnweste überzieht, um für den fließenden Verkehr besser sichtbar zu sein. Das Warnblinklicht gehört eingeschaltet und das Warndreieck in entsprechender Entfernung aufgestellt. Hier allerdings fangen die Unterschiede bereits an. In Großbritannien ist es zwar inzwischen Pflicht, das Warndreieck aufstellen – es ist aber dort eigentlich nicht üblich. Man sollte es trotzdem tun.Die Einbeziehung der Polizei ist auch innerhalb der EU durchaus unterschiedlich geregelt. Bei Bagatellschäden muss nicht immer die Polizei gerufen werden, wenn man sich mit dem Unfallgegner verständigen kann. In Polen, Kroatien, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Rumänien allerdings ist es Pflicht, auch bei der kleinsten Karambolage die Polizei hinzuzuziehen. Da man nicht voraussetzen kann, die Sachlage genau zu kennen, ist es also ratsam, generell die Polizei zu informieren.

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Anhand des Kennzeichens kann man beim Zentralruf der Autoversicherer die Daten des Gegners ermitteln lassen.

Auf alle Fälle aber benötigt man die Adresse, das Kennzeichen und die Daten der Haftpflichtversicherung des Gegners. In Italien und Frankreich sind diese leicht zu beschaffen, denn sie stehen auf Beim Unfall im Ausland kann es kompliziert werden. Die Polizei sollte immer hinzugezogen werden. Fotos: ADAC/dpp einer Plakette an der Windschutzscheibe eines jeden Fahrzeugs.

Vor dem Reiseantritt kann man zuhause einen Europäischen Unfallbericht ausdrucken und ins Handschuhfach legen. Vor Ort wird dort der Hergang des Unfalls eingetragen – und zwar von jedem Beteiligten in dessen jeweiliger Sprache. Die Grüne Versicherungskarte der Kfz-Versicherung gehört ebenfalls ins Auto, denn damit wird nachgewiesen, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Die eigene Versicherung muss natürlich von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt werden. Am besten ist es, wenn man sich vor Reiseantritt die entsprechende Notfallnummer der Versicherung aufschreibt oder gleich im Mobiltelefon speichert. Eine weitere Möglichkeit ist der Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer, der vom Ausland montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr (deutscher Zeit) unter der Telefonnummer 00 49 40 30 03 03 00 erreichbar ist. Unter dieser Nummer kann man anhand des gegnerischen Autokennzeichens dessen Versicherungsdaten ermitteln lassen, falls das notwendig ist. Hier kann man sich einen Beauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland nennen lassen, denn jeder Versicherer in der EU ist verpflichtet, Schäden in einem anderen Mitgliedsstaat zu regulieren. Dieser Service gilt übrigens auch in Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz und Island.

Wann immer es kracht, gilt das nationale Recht des jeweiligen Landes. Die Schadensregulierungen sind auch in der EU nicht einheitlich geregelt. In manchen Ländern stehen dem Geschädigten zum Beispiel keine Kosten für einen Mietwagen oder Anwalt zu. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist es empfehlenswert, für die Reisezeit eine Kfz-Unfallversicherung für den Urlaub abzuschließen. Automobilclubs bieten diese gerade für ihre Mitglieder günstig an, aber auch auf dem freien Versicherungsmarkt gibt es kostengünstige Policen.

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Die Regelungen bei einem Unfall sind auch in der EU unterschiedlich – Polizei sollte immer informiert werden